Für Kinder2026-01-09T21:51:03+01:00

Für Kinder & Jugendliche

Für Kinder & Jugendliche

Ein schönes Lächeln beginnt oft schon in jungen Jahren. Denn gerade im Kindes- und Jugendalter lässt sich die Entwicklung von Zähnen und Kiefer besonders gut beeinflussen. Wir begleiten dich und dein Kind von der ersten Beratung bis zum perfekten Ergebnis – mit modernen Methoden, individuell abgestimmten Behandlungskonzepten und einem großen Maß an Einfühlungsvermögen.

Mehr als nur gerade zähne

Unser Ziel ist es, Fehlstellungen frühzeitig zu erkennen, sanft zu korrigieren und die bleibenden Zähne in eine gesunde, stabile Position zu bringen. Dabei setzen wir auf eine entspannte, kindgerechte Atmosphäre, in der sich kleine und große Patient:innen wohlfühlen, und auf eine klare Kommunikation, damit Eltern den gesamten Ablauf nachvollziehen können. So schaffen wir die besten Voraussetzungen für ein strahlendes Lächeln – und das ein Leben lang.

Gratiszahnspange 6–18 Jahre (KFO-Kassenvertrag)

Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren kann die kieferorthopädische Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Wir prüfen gemeinsam, ob diese Kriterien erfüllt sind, erklären den Ablauf Schritt für Schritt und unterstützen euch bei allen Formalitäten. Während der gesamten Behandlung legen wir Wert darauf, dass sich junge Patient:innen wohlfühlen, ihre Spange gut tragen und das geplante Ergebnis erreicht wird – für ein gesundes, dauerhaft stabiles Gebiss.

Unsichtbaren Zahnspange

Gerade bei Kindern und Jugendlichen lassen sich Zahnstellungen mit modernen, unauffälligen Zahnspangen gut begleiten. Transparente Schienen oder zahnfarbene Brackets ermöglichen eine diskrete Behandlung, während sich die Zähne schrittweise in die gewünschte Position bewegen. So kann die kieferorthopädische Therapie alltagstauglich umgesetzt werden, ohne dass die Zahnspange stark in den Vordergrund tritt.

Stabilisierung & Funktion für bleibende Zähne

Wenn alle bleibenden Zähne vorhanden sind, konzentrieren wir uns darauf, sie in eine stabile und funktionell optimale Position zu bringen. Das sorgt nicht nur für ein schönes Lächeln, sondern auch für eine gesunde Funktion des Kausystems. Wir setzen dabei je nach Situation auf feste Zahnspangen, ästhetische Keramikbrackets oder – wenn möglich – transparente Aligner. So schaffen wir ein Ergebnis, das nicht nur gut aussieht, sondern auch ein Leben lang hält.

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Häufig gestellte fragen

Ab welchem Alter ist eine Zahnspange sinnvoll?2026-01-30T10:37:01+01:00

Der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung hängt weniger vom Alter als vom Entwicklungsstand von Zähnen und Kiefern ab.

In der Regel beginnt die kieferorthopädische Hauptbehandlung mit einer festen Zahnspange oder mit Alignern bei Kindern und Jugendlichen im Alter von etwa 12 bis 16 Jahren, wenn die bleibenden Zähne vollständig durchgebrochen sind.

In bestimmten Fällen kann auch eine frühere Behandlung bereits während des Zahnwechsels sinnvoll sein, meist im Alter von etwa 8 bis 11 Jahren. Dies betrifft vor allem Situationen, in denen das Kieferwachstum gezielt beeinflusst oder Platz geschaffen werden soll.

Eine kieferorthopädische Behandlung ist jedoch auch im Erwachsenenalter jederzeit möglich. Sowohl durchsichtige Zahnschienen (Aligner) als auch eine klassische feste Zahnspange können unabhängig vom Alter eingesetzt werden – Voraussetzung sind gesunde Zähne und ein gesunder Zahnhalteapparat.

Tut das Einsetzen und Tragen weh?2026-01-30T10:37:18+01:00

Das Einsetzen selbst ist schmerzfrei.
In den ersten 1–3 Tagen nach dem Einsetzen einer festen Zahnspange kann es jedoch zu einem Druck-, Zieh- oder Spannungsgefühl an den Zähnen kommen. Das ist normal und zeigt, dass sich die Zähne zu bewegen beginnen.

Nach etwa 1–2 Wochen haben sich die Zähne sowie Wangen und Lippen in der Regel an die Zahnspange gewöhnt. In den ersten Tagen kann es zusätzlich zu leichten Reizungen der Wangen oder Lippen kommen, die sich gut mit Schutzwachs lindern lassen.

Falls die Beschwerden anfangs als unangenehm empfunden werden, können sie vorübergehend mit Schmerzmitteln gut überbrückt werden.

Bei der durchsichtigen Zahnspange (Aligner) kommt es meist nur zu einem leichten Zahndruck, vor allem in den ersten 1–3 Tagen nach dem Einsetzen oder nach dem Wechsel auf eine neue Schiene. Danach lässt das Gefühl wieder nach.

Wie lange dauert eine Behandlung mit fester Spange?2026-01-30T10:37:40+01:00

Die Behandlungsdauer mit einer festen Zahnspange liegt in der Regel zwischen 1,5 und 3 Jahren. Sie hängt vor allem von der Art und Komplexität der Fehlstellung, dem Behandlungsziel sowie der Mitarbeit während der Behandlung ab.

Kleinere Korrekturen, zum Beispiel leichte Engstände, können – insbesondere bei geeigneten Fällen mit Alignern – auch kürzer dauern, meist etwa 6 bis 12 Monate.
Komplexere Zahn- oder Kieferfehlstellungen benötigen entsprechend mehr Zeit.

Wichtig zu wissen:
Die angegebene Behandlungsdauer ist ein Richtwert. Regelmäßige Kontrollen, gute Mundhygiene, sorgfältiges Tragen der Aligner sowie das Vermeiden von Schäden an Brackets oder Drähten tragen wesentlich dazu bei, die Behandlung nicht unnötig zu verlängern.

Wie oft sind Kontrolltermine nötig?2026-01-30T10:39:02+01:00

Bei einer kieferorthopädischen Behandlung finden in der Regel alle 8 bis 12 Wochen kurze Kontrolltermine statt. Dabei wird die Zahnspange überprüft und – je nach Behandlungsphase – der Draht gewechselt oder die Zahnspange angepasst.

Die genaue Häufigkeit der Termine hängt vom Behandlungsfortschritt, der Art der Zahnspange sowie von individuellen Gegebenheiten ab. In manchen Phasen sind etwas häufigere Kontrollen sinnvoll, in anderen reicht ein längerer Abstand.

Regelmäßige Kontrolltermine sind wichtig, um die Zahnbewegung gezielt zu steuern und die Behandlung sicher und effizient voranzubringen.

Welche Lebensmittel sollte ich meiden?2026-01-30T10:38:47+01:00

– Hartes
(Nüsse, harte Bonbons, Popcorn, Pizzarand, rohe Karotten, Krustenbrot, harte Brötchen, Brezen, Chips)

– Klebriges
(Karamell, Toffees, Kaugummi und andere klebrige Süßigkeiten, Kaubonbons)

– Zähes
(Müsliriegel, Proteinriegel, getrocknete Früchte wie Datteln oder Fruchtleder, zähes Fleisch)

– Abbeißen von festen Lebensmitteln
(Mais am Kolben, belegte Brötchen, Burger, Döner, Wraps, Sandwiches)
→ bitte immer klein schneiden, nicht vorne abbeißen

– Fleisch am Knochen
(z. B. Hühnerkeule, Lamm am Knochen)

– Obst im Ganzen
(z. B. Apfel, Birne)
→ bitte immer in Scheiben schneiden

– Sehr Kaltes / Gefrorenes
(Eiswürfel, gefrorenes Eis am Stiel zum Abbeißen, tiefgekühlte Früchte direkt aus dem Tiefkühler)

– Knabber- und Beißgewohnheiten (kein Essen, aber genauso schädlich)
(Fingernägel, Stifte, Kugelschreiber, Bleistifte, Eisstiele, Trinkhalme)

Unser gemeinsames Ziel:
Alles zu vermeiden, was Brackets oder Bögen lockern, verbiegen, verkleben oder beschädigen könnte.
Im Zweifel gilt: lieber schneiden statt abbeißen – lieber weich statt hart.

Welche Kosten kommen auf mich zu und übernimmt die Krankenkasse?2026-01-30T10:38:02+01:00

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Art und dem Schweregrad der Fehlstellung, dem Alter der Patientin/des Patienten sowie von der gewählten Zahnspange.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr:
Bei einer Fehlstellung des Schweregrades IOTN 4 oder 5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten im Rahmen der sogenannten Gratiszahnspange, da wir Vertragspartner für diese Behandlung sind.
Besteht Anspruch auf eine Gratiszahnspange, muss die Fehlstellung mit einer festen Zahnspange mit Metallbracketssowie gegebenenfalls weiteren kieferorthopädischen Hilfsmitteln unserer Wahl behandelt werden.

Liegt eine Fehlstellung der IOTN-Stufen 1, 2 oder 3 vor, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. In diesen Fällen bieten wir eine Behandlung auf Privatbasis an.

Kostenübernahme durch andere Kostenträger:
Einige Krankenkassen, wie z. B. die BVAeb, sowie private Zusatzversicherungen mit dem Baustein Kieferorthopädie/Zahnspangen übernehmen auch bei geringeren Fehlstellungen einen anteiligen Kostenersatz. Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Private Behandlungen:
Die Kosten für eine private kieferorthopädische Behandlung liegen in der Regel zwischen 1.900 € und 6.900 €. Der genaue Betrag ist individuell und richtet sich nach dem Behandlungsumfang, der Dauer und der gewählten Therapieform.

Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen auf Basis Ihrer individuellen Fehlstellung eine transparente und realistische Kosteneinschätzung.

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